Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ZfP Tauberfranken GmbH, Johann-Hammer-Straße 24, 97980 Bad Mergentheim
 
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Geschäftsbeziehungen der ZfP Tauberfranken GmbH (auch kurz: ZfP) und zur Feststellung von Rechten und Pflichten. Die AGBs sind für beide Vertragsparteien (ZfP und Vertragspartner/Teilnehmer/ Auftraggeber) verbindlich.
 
I) Allgemeine Bedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme von Leistungen, die von der ZfP Tauberfranken GmbH angeboten und durchgeführt werden. Leistungen, Programme und Teilnahmebeding-ungen sind in der jeweils aktuellsten Version online auf der Homepage der ZfP Tauberfranken GmbH abrufbar (www.zfp-tauberfranken.de). Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Zur besseren Lesbarkeit wird hier nur die männliche Form verwendet.
 
2. Gültigkeit
Die Aktualität dieser AGBs ist aus dem unten gültigen Rechtsstand erkennbar. Die AGBs behalten auch jeweils für Folgegeschäfte mit Vertragspartnern ihre Gültigkeit. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners/Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
 
II) Programme und Leistungen

1. Teilnahmevoraussetzungen

Bei allen Programmen, Veranstaltungen, Events oder Leistungen hat sich jeder Vertragspartner/Teilnehmer im Vorfeld ausführlich über die Inhalte und Rahmenbedingungen der jeweiligen Leistung bzw. des Programms zu informieren. Bei Individualprogrammen, Betriebsärztlichen Leistungen bzw. Programmen für ein Unternehmen mit mehreren Teilnehmern können Inhalte, Termine, Abläufe zwischen den Vertragspartnern auch individuell geregelt werden. Für alle Bestellungen, Umbuchungen, Stornierungen, Widerrufsrecht, Absage von Program-men / Veranstaltungen / Leistungen, Haftung, Organisatorische Änderungen gelten diese Bedingungen.

 

2. Bestellung und Bestätigung

Alle Bestellungen bzw. Aufträge müssen in Textform erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs be­arbeitet, da die Teilnehmerzahlen im Interesse des effizienten und effektiven Ablaufs insbesondere bei offenen Programmen begrenzt sind. Anmeldungen sind schriftlich oder per E-Mail möglich

a) Anmeldungen an: ZfP Tauberfranken GmbH, Johann-Hammer-Straße 24, 97980 Bad Mergentheim oder per E-Mail an info@zfp-tauberfranken.de
b) Die Anmeldung durch den Vertragspartner/Teilnehmer muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstal­tung (bzw. des jeweiligen Leistungsangebotes /Programms) erfolgen. Teilnehmer bzw. Vertragspartner erhalten vom ZfP umgehend eine Anmeldebe­stätigung in Textform, wodurch der Vertrag verbindlich zu Stande kommt. Die Daten des Teilnehmers bzw. Ver­tragspartners werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Teilnehmer bzw. Vertragspartner ha­ben die Pflicht, die Angaben umgehend zu prüfen. Bei Fehlern ist das ZfP unverzüglich zu informieren.

c) Die angebotenen Programme, Veranstaltungen und Leistungen sind i.d.R. keine Therapie und können eine solche nicht ersetzen. Jeder Teilnehmer nimmt in eigener Verantwortung teil und bestätigt durch die An­meldung, dass gegen die Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

 

3. Umbuchungen

Die ZfP Tauberfranken GmbH räumt dem Vertragspartner/Teilnehmer bis 7 Tage vor Beginn des Programms /der Leis­tung die Möglichkeit ein, anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter vom gleichen Ar­beitgeber/Unternehmen zu senden. Dabei entstehen keine weiteren Kosten. Für den Vertreter gel­ten die unter II) 2. aufgeführten Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Umbuchungen müssen in Textform erfolgen.

 

4. Stornierungen & Widerrufsrecht

  1. Stornierungen mit Ausnahme der Betriebsärztlichen Leistungen müssen schriftlich oder in elektronischer Form an das ZfP über­mitt­elt werden. Geht eine Stornierung bis 30 Kalendertage vor Beginn der per An­mel­debestätigung bestätigten Programme, Veranstaltungen und Leistungen ein, entstehen keine Stor­nie­rungs­ge­büh­ren. Bis 14 Kalendertage vor Beginn der Programme, Veranstaltungen und Leistungen berechnet das ZfP eine Stor­nogebühr von 50 % des bestätigten Preises. Da­nach wird der vol­le Betrag in Rechnung gestellt.
  2. Für Stornierungen bei der Übernahme von Betriebsärztlichen Tätigkeiten (z.B. Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG und/oder ArbSchG) gilt eine Frist von 26 Wochen; geht eine Stornierung vor der Frist von 26 Kalenderwochen vor Durchführung der Betriebsärztlichen Tätigkeit ein, entstehen keine Stor­nie­rungs­ge­büh­ren. Geht eine Stornierung erst nach der Frist von 26 Kalenderwochen vor Durchführung der Betriebsärztlichen Tätigkeit ein, wird der vol­le Betrag in Rechnung gestellt.
  3. Stornierungen sind nur dann gültig, wenn das ZfP den Erhalt sowie die Akzeptanz schrift­lich bestätigt.
  4. Sollte ein Teilnehmer aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, besteht nach Ab­spra­che mit der Ge­schäftsführung die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt teil­neh­men.
  5. Der Teilnehmer hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willens­er­klä­rung inner­halb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldebestätigung zu widerrufen. Der Wi­derruf muss keine Be­grün­dung enthalten und ist in Textform zu formulieren.
 

5. Absage von Programmen / Veranstaltungen / Leistungen, Haftung

Das ZfP behält sich das Recht vor, Programme / Veranstaltungen / Leis­tun­gen bis 10 Werk­tage vor Beginn ab­zusagen, zu kürzen, zu verschieben oder mit anderem, externen Fachpersonal durchzuführen. Im Falle einer Ab­sage in Folge höherer Ge­walt oder wichtigem Grund bzw. anderer unvorhersehbarer Um­stän­de (wie z.B. bei Unfall, Krankheit Fachpersonal, Änderungen in Pandemie) beschränkt sich die Haftung auf die Rück­erstattung der Teilnahme­ge­bühren. Auch bei Ab­sa­ge wegen zu geringer Teilnehmerzahl be­steht kein Anspruch auf die Durchführung der Pro­gramme / Ver­an­staltungen / Leistungen. Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten wie Verdienst­ausfall, ent­gang­e­nen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögens­schäden jeder Art übernimmt das ZfP keinerlei Haftung. Bereits bezahlte Seminar-/Teilnahme­ge­büh­ren werden innerhalb von 14 Tagen zurück überwiesen. Weitergehende Schadens­er­satz­an­sprü­che sind ausgeschlossen.

 

6. Organisatorische Änderungen

a) Allgemeine organisatorische Änderungen werden rechtzeitig vor Seminar- bzw. Kurs­be­ginn be­kannt gegeben. Als Kommunikationsweg gelten die unter II) 2. gemachten Angaben. Die­se sind vom Teil­neh­mer stets zu prüfen, denn für falsche Angaben und die sich daraus er­ge­benden möglichen Schäden ist die ZfP Tauberfranken GmbH grundsätzlich nicht haftbar oder zu belangen.

b) Inhalt und Ablauf der Programme Leistungen o.Ä., der Veranstaltungsort so­wie der Ein­satz von Coaches, Trainern, Beratern oder Dozenten kann das ZfP anpassen und ändern. Es gelten hierbei die hohen Maßstäbe und Qualitätskriterien der ZfP Tauberfranken GmbH sowie die Kriterien der Zielerreichung und Umsetzung der Maß­nah­men. Dies gilt auch für Angebote, die online stattfinden (zB. Videokonferenzen o.Ä.).

c) Das ZfP verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Planung und Durch­füh­rung der Pro­gram­me / Veranstaltungen / Leistungen. Organisatorische Änderungen werden recht­zeitig mitgeteilt. Sollte es jedoch zu einzelnen unvorhersehbaren Ausfällen von Pro­gram­men / Veranstaltungen / Leistungen kom­m­en, kann der Teilnehmer hieraus keine Rechte gel­tend machen.

 

7. Beginn, Dauer, Veranstaltungsort

Beginn und Dauer der Programme / Veranstaltungen / Leistungen werden rechtzeitig mit­ge­teilt. Änderungen nach ak­tuellen Gegebenheiten bleiben vor­be­hal­ten. Dies gilt insbesondere auch für die Fälle, in denen Programme / Veranstaltungen / Leistungen online über Portale oder beim Kunden vor Ort stattfinden.

 

8. Teilnahmegebühren, Leistungsumfang

Es gelten die zum Zeitpunkt der An­mel­dung gül­ti­gen Preislisten bzw. die schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) angebotenen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge mit Rech­nungs­stellung sofort, spätestens jedoch 14 Kalendertage vor Beginn der Programme / Veranstaltungen / Leis­tungen zu begleichen. Eine Teilnahme ist nur bei vorab bezahlter Rechnung möglich.

Die Teilnahmegebühren umfassen die Teilnahme an den von der ZfP Tauberfranken GmbH (o­der der Part­ner) durchgeführten Programmen / Veranstaltungen / Leistungen. Bei kürzeren oder längeren Intensivprogrammen sind die Leistungen entsprechend an­ge­passt. Die Kosten für Übernachtungen und weitere Extras sowie der Verzehr außerhalb der Ver­an­stal­tungen sind vom Teilnehmer selbst direkt zu begleichen. Während der Veranstaltungszeiten werden von der ZfP Tauberfranken GmbH angemessene Räum­lichkeiten und Pausencatering bereitgestellt. Arbeitsmaterialien sind in den Teilnahmegebühren enthalten.

 
9. Überweisungen
a) Überweisungen sind zu tätigen an ZfP Tauberfranken GmbH, Johann-Hammer-Straße 24, 97980 Bad Mergentheim Sparkasse Tauberfranken (BIC: SOLADES1TBB), IBAN: DE93 6735 … (bitte beim ZfP vorab erfragen)
Volksbank Main-Tauber eG (BIC: GENODE61WTH), IBAN: DE53 6739 … (bitte beim ZfP vorab erfragen)
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen USt. (Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet). b) Mahnverfahren Abhängig vom Zeitpunkt der Seminarbuchung berechnet das ZfP im Falle eines Zahlungsverzuges unter Berück-sichtigung der in II) 8. aufgeführten Zahlungsfrist je Mahnstufe 10 Euro netto Mahngebühr. Nach der 3. Mahn-stufe wird dieser Fall als offene Forderung eingestuft und an ein Inkassounternehmen übergeben. Bei Nicht-erfüllung ist die ZfP Tauberfranken GmbH berechtigt, Schadensersatz einzufordern.
 
10. Kündigung
Das ZfP kann aus wichtigen Gründen, wie z.B. nachhaltige Störung der Veranstaltungen, Urheberrechts-verletzungen durch den Teilnehmer oder Verstoß gegen die Hausordnung dem Teilnehmer fristlos kündigen. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahme- oder Seminargebühr bzw.
 

III) Arbeitsmedizin / Betriebsarzt

Das ZfP nimmt Aufgaben wahr, die sich für einen Betriebsarzt aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben. Maßgebend ist insbesondere § 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Das ZfP kann auf Anforderung des Kunden Vorsorgen nach der „Verordnung zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) iVm. den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchführen iVm. den nach DGUV Vorschrift 2 sich ergebenden Einsatzzeiten. Umsetzung und Durchführung erfolgen durch von der Ärztekammer zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen ermächtigte Ärzte bzw. durch medizinisches Assistenzpersonal, soweit zulässig und fachlich geeignet.

 

IV) Schlussbestimmungen

1. Urheberrecht und Haftung

  1. Die verwendeten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt, diese werden nach bes­tem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Inhalte sind aus­ge­schlos­sen. Vervielfältigen und/ oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. Die Wei­ter­gabe bzw. Verbreitung von Lehr- und Ar­beits­ma­terialien ohne schriftliche Genehmigung der ZfP Tau­ber­fran­ken GmbH wird bei Be­kannt­wer­den strafrechtlich geahndet. Die gilt auch für online-Veranstaltungen.
  2. Die Programme, Veranstaltungen, Trainings, Workshops, Seminare und Leistungen dürfen oh­ne Zu­stim­mung der Geschäftsleitung der ZfP Tauberfranken GmbH durch den Teilnehmer nicht in gleicher oder ähn­li­cher Form und unter eigenem Namen und eigener Rechnung an­ge­bo­ten werden. Die ZfP Tauberfranken GmbH behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  3. Die ZfP Tauberfranken GmbH haftet hierbei für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und gro­ber Fahr­läs­s­ig­keit seitens des ZfP. Für Unfälle, Diebstahl oder Be­schä­digungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht seitens der ZfP Tauberfranken GmbH.
  4. In manchen Programmen werden kaufmännische, ärztliche oder psychologische Beratungs-Dienstleistungen im Rahmen eines Geschäfts­besorgungs­vertrags erbracht. Es gelten die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, auch wenn sich Teile der Dienstleistung als Werk darstellen sollten. Die Beratung findet auf dem gesicherten Stand der Wissenschaft und der medizinisch-psychologischen Praxis statt. Es kann für die Umsetzung der Leistung der ZfP Tauberfranken GmbH jedoch keine Garantie- und Erfolgshaftung über­nommen werden, da weder betriebliche Entscheidungen getroffen werden noch eine geschäfts­führen­de oder gewerbliche Tätigkeit im Namen des Auftraggebers ausgeführt wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Auftragsdurchführung, soweit es zur ordnungs­gemäßen Erledigung erforderlich ist.
  5. Das ZfP haftet dem Kunden gegenüber für Schäden, die diesem durch schuldhafte (grob fahrlässige oder vorsätzliche) Verletzungen der vertraglichen Pflichten durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche im Sinne des Abs. 1 verjähren nach den gesetzlichen Regelungen. Die für die Tätigkeit des Betriebsarztes beim Kunden erforderlichen Haftpflichtversicherungen schließt das ZfP ab. Jeder Schaden, für den der Kunde das ZfP für verantwortlich hält, ist dem ZfP unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf 5.000.000 Euro begrenzt.
 
2. Datenschutz und Nutzung der Daten
Fällt ein Teilnehmer, Unternehmen oder Organisation unter den (persönlichen) Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt diese(r) sich mit der Verarbeitung der Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes nur solche (personenbezogenen) Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind. Die ZfP Tauberfranken GmbH schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, Unternehmen oder Organisationen, diese werden nicht an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Namen des Teilnehmers gespeichert sind. Die vom Teilnehmer übermittelten Angaben (Vorname, Nachname, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmen/Arbeitgeber/Gesellschaft) werden durch das ZfP in-tern gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet und genutzt. Die Einwilligung hierzu kann jederzeit widerrufen werden.
 
3. Aufzeichnungen
Aufnahmen der Programme bzw. Veranstaltungen mittels Video- oder Audiogeräten oder sonstigen Geräten dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die ZfP Tauberfranken GmbH angefertigt werden. Während der Veranstaltung können Foto-, Video- oder Audioaufzeichnungen durch die ZfP Tauberfranken GmbH durchgeführt werden. Der Teilnehmer erteilt mit seiner Teilnahme die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Nutzung dieser Aufzeichnungen. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen wird grund-sätzlich ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat das Recht, dieser Genehmigung zu widersprechen, ein nach-träglicher Widerspruch ist nicht möglich.
 
4. EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichten

Für die Nutzung der online-Plattformen bzw. der verwendeten Videokonferenzsoftware/Webinar-Software des Veranstalters oder seiner Kooperationspartner während der Vertragslaufzeit gilt:

a) Der Teilnehmende hat für die notwendige Hardware und deren technische Leistungsfähigkeit Sorge zu tragen. Er sorgt für einen entsprechenden Schutz gegen Computerviren, Bedrohungen. u. ä. Er ist verpflichtet, Nutzername und Passwort für die Plattformen/Software geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der Teilnehmer.

b) Der Teilnehmende verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmern der Lernplattform bzw. der verwendeten Videokonferenzsoftware/Webinar-Software und anderen Anwendern des Internets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen u. ä. Äußerungen zu verbreiten. Er verpflichtet sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck, ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt den Veranstalter zum Ausschluss des Teilnehmers von der Nutzung den og. Plattformen bzw. des Webinars und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund.

 
5. Recht und Gerichtsstand
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Der Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen ZfP Tauberfranken GmbH und Teilnehmer ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, Bad Mergentheim.
 
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechts-wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die soweit möglich, dem angestrebten Ziel am Nächsten kommt.
Bad Mergentheim, 1.9.2023
gez. Dr. med. Michael Majer, Geschäftsführer